Du hast deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und möchtest dich nun als Grundschullehrer*in bewerben – weißt aber nicht genau wie? Im folgenden Text erklären wir dir das Bewerbungsverfahren und geben dir Tipps und Tricks für deine Bewerbung.
Stehst du am Anfang deines Berufslebens oder möchtest dich beruflich Umorientierung, stellen wir dir in diesem Ratgeber das Berufsbild Grundschullehrer*in detalliert vor.
Der Bewerbungsprozess für Grundschullehrer*innen läuft anders ab als bei herkömmlichen Berufen. Denn das Einstellungsverfahren ist Ländersache und unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern.
Jedes Bundesland hat eine eigene Webseite, auf der offene Stellen für Lehrer*innen ausgeschrieben werden. Der deutsche Bildungsserver listet die unterschiedlichen Bewerbungsverfahren der Bundesländer auf.
In vielen Bundesländern gibt es neben dem herkömmlichen Bewerbungsportal auch das sogenannte Listenverfahren, durch welches sich Lehrkräfte ganzjährig bewerben können. Über dieses Verfahren sollen die Stellen besetzt werden, die im normalen Ausschreibungsverfahren nicht vergeben wurden. So sollen vor allem Schulen in schwer zu versorgenden Gebieten mit Lehrkräften besetzt werden.
Das Anschreiben ist immer das erste Dokument deiner Bewerbung und sollte keine Nacherzählung deines Lebenslaufs sein. Hier hast du die Möglichkeit, deine Motivation für die Stelle und deine Soft Skills aus dem Lebenslauf zu präsentieren.
Als Grundschullehrer*in benötigst du:
Versuche, diese Fähigkeiten in deiner Bewerbung zu präsentieren. Wir haben für dich ein Beispielanschreiben verfasst, das dir beim Schreiben als Stütze dienen kann. Natürlich solltest du es nicht eins zu eins kopieren, sondern deine eigenen Worte benutzen.
Sehr geehrte Frau Beispiel,
wie ich Ihnen bereits bei unserem Telefonat am 01.02.2023 mitteilte, habe ich mein Referendariat an der Sonnen-Grundschule absolviert. Im Rahmen meiner Ausbildung konnte ich eine gute Beziehung zu den Kolleginnen und Kollegen aufbauen und bin noch immer begeistert von Ihren Erziehungsgrundsätzen. Ich bin überzeugt, dass ich als vollwertige Lehrkraft eine zuverlässige Verstärkung für Ihr Team bin.
Meine Freude am Unterrichten entdeckte ich schon in jungen Jahren: Zunächst gab ich meiner kleinen Schwester Nachhilfeunterricht und schließlich fand ich einen Nebenjob, bei dem ich jüngere Schüler unterstützte. Durch meine ruhige Natur und hohe Stressresistenz konnte ich schon immer gut mit Kindern umgehen – weshalb ich auch mit Babysitten regelmäßig mein Taschengeld aufbesserte. So festigte sich mein Traum, Grundschullehrerin zu werden und jungen Menschen die ersten Schritte im Schulalltag zu erleichtern.
Neben Mathe und Deutsch begeistert mich vor allem das Fach Kunst. In meinem Referendariat wurde die Kreativität meiner Unterrichtsmethoden und -materialien gelobt. Zu den Kindern der Klasse 1a konnte ich schnell eine respekt- und vertrauensvolle Beziehung aufbauen. Der Abschied von meinen Schülern und den Kollegen ist mir nicht leichtgefallen und aus diesem Grund habe ich mich sofort auf Ihre Stellenausschreibung gemeldet.
Ich freue mich darauf, Sie auch in einem persönlichen Gespräch von meiner Eignung zu überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Mustermann
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Editor öffnenDu hast noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder möchtest den Job wechseln und interessierst dich für den Beruf Grundschullehrer*in? Dann erfährst du hier alles über das Berufsbild und ob du damit den passenden Job für dich findest: vom Arbeitsalltag über das Gehalt bis hin zu den Zukunftschancen als Grundschullehrer*in.
An Grundschulen werden Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse unterrichtet. Da die Schüler*innen in der Grundschule noch sehr jung sind, ist der*die Klassenlehrer*in ihre Bezugsperson und ihr Vorbild. Im Gegensatz zu den weiterführenden Schulformen der Sekundarstufe II werden in Grundschulen alle Fächer von dem*der Klassenlehrer*in unterrichtet. Einige Fächer werden in Ausnahmefällen von anderen Lehrerinnen und Lehrern übernommen: zum Beispiel Sport, Musik, Kunst oder Religion.
Lehrkräfte an der Grundschule unterrichten mindestens 27 Stunden pro Woche – damit ist ihre Arbeit jedoch noch nicht getan. Außerhalb der Unterrichtszeit müssen Sie:
So kommen Grundschullehrer*innen im Durchschnitt auf eine 45-Stunden-Woche.
Lehrkräfte müssen ihren jährlichen Urlaub innerhalb der Schulferien nehmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie die gesamte schulfreie Zeit frei haben. Auch innerhalb der Ferien müssen sie den Unterricht und das Material für die kommenden Stunden vorbereiten, Tests korrigieren und an Lehrerkonferenzen oder Fortbildungen teilnehmen. Sie müssen ihre Arbeitszeit während der Ferien selbstorganisieren. Im Durchschnitt kommen auch Grundschullehrer*innen somit auf einen Jahresurlaub von 30 Tagen.
Der Aufbau des Lehramtsstudiums unterscheidet sich je nach Bundesland, sieht in der Regel jedoch wie folgt aus:
Nach dem Masterabschluss kannst du nicht sofort in den Beruf als Lehrer*in einsteigen. Du musst zunächst ein Referendariat absolvieren. Dabei handelt es sich um eine anschließende Praxisphase, in der du selbstständig an einer Grundschule unterrichtest, Schulstunden vorbereitest sowie Klassenarbeiten ausarbeitest und korrigierst. Das Referendariat dauert im Durchschnitt 2 Jahre und wird mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen. Erst danach ist die Ausbildung zur Lehrkraft beendet.
Damit du einen Eindruck davon bekommst, wie die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in den Bundesländern aussieht, haben wir hier einige Beispiele für dich zusammengefasst. Einen Überblick aller Studiengänge erhältst du im offiziellen Studienführer für Deutschland.
Geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Lernen/emotionale und soziale Entwicklung, Sprache/emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören und Gebärdensprachenpädagogik.
Seit dem Jahr 2022 können Grundschullehrer*innen in jedem Bundesland den Beamtenstatus erlangen.
Erfüllst du die Voraussetzungen für den Beamtenstatus nicht, bist du als Grundschullehrer*in Mitarbeiter*in des öffentlichen Dienstes.
Wie hoch dein Gehalt als Grundschullehrer*in ausfällt, ist davon abhängig, ob du verbeamtet bist oder nicht und in welchem Bundesland du arbeitest. Denn obwohl das Bruttogehalt von verbeamteten und angestellten Grundschullehrerinnen und -lehrern vergleichbar ist, haben Beamtinnen und Beamte einen entscheidenden Vorteil: Sie müssen keine Abgaben für Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung zahlen. Dadurch fällt ihr Nettogehalt deutlich höher aus.
Wenn du als Grundschullehrer*in mit Beamtenstatus arbeitest, wirst du in der Regel in die Besoldungsgruppe A12 eingeordnet. Mit den Jahren steigt deine Besoldung an. Jedes Bundesland hat eine eigene Besoldungstabelle, die jährlich angepasst wird. Im Jahr 2023 liegt das Einstiegsgehalt für Grundschullehrer*innen der Stufe 1 zwischen 3.520 € und 4.091 € brutto im Monat. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt auch die Besoldung: Mit 20 Jahren Berufserfahrung kannst du als Grundschullehrer*in zwischen 4.795 € und 5.240 € verdienen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisiert die Eingruppierung von Grundschullehrer*innen in die Besoldungsgruppe A12 jedoch seit Jahren: Aufgrund ihrer Ausbildung sind Grundschullehrer*innen eigentlich für den höheren Dienst und somit die Besoldungsgruppe A13 qualifiziert. In einigen Bundesländern wie Brandenburg, Sachsen und Thüringen werden Grundschullehrer*innen schon nach der Besoldungsgruppe A13 bezahlt.
Der Unterschied in der Besoldung ist deutlich: Grundschullehrer*innen der Besoldungsgruppe A12 verdienen im Durchschnitt zwischen 3.615 € und 4.107 €. Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A13 verdienen hingegen durchschnittlichzwischen 4.222 € und 4.774 €.
Kannst du nicht verbeamtet werden, wirst du als angestellte*r Grundschullehrer*in nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt. Dieser gilt für alle Bundesländer außer Hessen.
Informiere dich vorab, wie die Eingruppierung im Bundesland deiner Wahl für Grundschullehrer*innen aussieht. In der Regel werden Grundschullehrkräfte in die Entgeltgruppe EG 11 bis EG 12 eingruppiert.
Lehrkräfte der Gruppe EG11 verdienen im Jahr 2023 zwischen 2388,37 € und 3622,19 € netto im Monat. In der Gruppe E 13 verdienen sie zwischen 3468,48 € und 3931,62 €.
Da es derzeit in Deutschland einen Mangel an Lehrkräften gibt, werden auch Quereinsteiger*innen eingestellt. Dabei legen die einzelnen Bundesländer fest, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und in welchen Schulformen und Fächern ein Quereinstieg möglich ist. Sie entscheiden auch darüber, ob du als Quereinsteiger*in verbeamtet wirst oder nicht.
Interessierst du dich für einen Quereinstieg als Grundschullehrer*in, solltest du dich direkt im Bundesland deiner Wahl informieren. Der deutsche Bildungsserver gibt eine Übersicht der derzeitigen Möglichkeiten zum Quereinstieg.
Möchtest du als Grundschullehrer*in beruflich aufsteigen, kannst du dich schon nach einem Jahr im Beruf für die Stelle als Stellvertretende*r Rektor*in bewerben. Nach 4 Jahren Berufserfahrung kannst du dich als Rektor*in bewerben.
Um Schulleiter*in zu werden, musst du außerdem an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, zum Beispiel in Form einer staatlichen Schulleitungsqualifizierung. Hier musst du folgende Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen:
Nachdem du die Qualifizierungsmaßnahme absolviert hast, wirst du zum Eignungsfeststellungsverfahren eingeladen. Dieses dauert 2 Tage und du wirst in verschiedenen Situationen beobachtet, die vom Landeszentrum Schulmanagement konzipiert wurden. Folgende Übungen musst du absolvieren:
Wenn du das Einstellungsverfahren bestanden hast, kannst du dich auf eine konkrete Stelle bewerben. Allerdings wirst du an diesem Punkt von der Schulaufsicht noch einmal dienstlich beurteilt.
Letzte Aktualisierung am 13.11.2024
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