Lehrkräfte werden in Deutschland händeringend gesucht – und der Bedarf steigt in den nächsten Jahren noch weiter an. Daher lohnt es sich, ein Lehramtsstudium zu absolvieren oder als Quereinsteiger*in eine Karriere im Erziehungswesen zu beginnen. Erfahre im folgenden Text, welche Aufgaben auf dich zukommen, wie du dich als Lehrer bewirbst und ob du verbeamtet wirst.
Je nach Schulform unterrichten Lehrer*innen Kinder, Jugendliche oder auch Erwachsene. In der Regel sind sie auf zwei verschiedene Fächer spezialisiert. Neben der Weitergabe ihres Wissens übernehmen sie gerade bei jungen Schülern und Schülerinnen einen Teil der Erziehung. Pädagogik ist also ebenfalls ein Teil des Berufs.
Lehrkräfte haben wie andere Arbeitnehmende auch einen jährlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser wird jedoch durch die Schulferien abgegolten. Ihren Erholungsurlaub müssen Lehrkräfte also ausschließlich in den Schulferien nehmen.
Während der schulfreien Zeit haben Lehrkräfte jedoch nicht automatisch Urlaub. Sie müssen in dieser Zeit weiterhin Klausuren korrigieren, neuen Unterricht vorbereiten und Konferenzen besuchen. Sie teilen sich ihre Arbeitszeit während der Ferien also selbst ein. Im Durchschnitt kommen Lehrkräfte somit also auch auf 26 bis 30 Urlaubstage im Jahr.
Obwohl du während des Studiums alles Wichtige für den Beruf als Lehrer*in lernst, solltest du einige Eigenschaften mitbringen. Es ist zum Beispiel von Vorteil, wenn du auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf bewahrst – denn im Klassenzimmer kann es laut und hektisch zugehen. Aus diesem Grund ist ein gutes Durchsetzungsvermögen essenziell, damit deine Schüler*innen dir auch Beachtung schenken.
Empathie ist ebenfalls eine wichtige Fähigkeit, wenn du mit anderen Menschen zusammenarbeitest. Eine gute Selbstorganisation und -motivation hilft dir zudem, auch zu Hause konzentriert zu arbeiten.
Wenn du als Lehrkraft in Deutschland tätig sein möchtest, kannst du zwischen einer Vielzahl an Schulformen wählen. Diese sind nach Alter und Wissensstand der Schüler*innen unterteilt.
Lehrer*innen, die in der Primarstufe tätig sind, arbeiten vorwiegend im pädagogischen Bereich, in der Sekundarstufe steht das Fachliche im Mittelpunkt.
Die Ausbildung von Lehrer*innen ist Ländersache. Das heißt, die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland. Du beginnst aber in jedem Fall mit einem Lehramtsstudium und wählst zwei Fächer, die du unterrichten möchtest. Die möglichen Fächerkombinationen werden vom Land und deiner angestrebten Schulform bestimmt.
Nachdem du deinen Master gemacht hast, kannst du nicht sofort ins Berufsleben starten. Um als Lehrer*in zu arbeiten, musst du zunächst ein Referendariat absolvieren. Dieses findet in einer Schule statt und dauert zirka 2 Jahre. Während dieser Zeit unterrichtest du selbstständig, bereitest deine Schulstunden sowie Klausuren und andere Aktivitäten vor. Am Ende deines Referendariats erfolgt eine Prüfung. Wenn du diese bestehst, hast du deine Ausbildung zur Lehrkraft erfolgreich beendet.
Nach deinem Referendariat kannst du dich auf eine Stelle als Lehrer bewerben. Allerdings unterscheidet sich das Einstellungsverfahren von einer herkömmlichen Bewerbung. Auch die Stellenausschreibung ist Ländersache und unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern.
Darüber hinaus gibt es das sogenannte Listenverfahren. Hier können sich Lehrer*innen ganzjährig eintragen. Über dieses Verfahren werden Stellen besetzt, die im normalen Ausschreibungsverfahren nicht vergeben werden konnten. Auf diesem Wege sollen vor allem Schulen in schwer zu versorgenden Gebieten mit Lehrkräften besetzt werden.
Ob du eine vollständige Bewerbung inklusive Lebenslauf, Anschreiben und Anlagen abgeben musst, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Informiere dich am besten vorab auf der entsprechenden Bewerbungsplattform. Weitere Informationen zu den verschiedenen Bewerbungsverfahren in den Bundesländern erhältst du auf dem deutschen Bildungsserver.
Solltest du eine vollständige Bewerbung abgeben müssen, findest du auf Lebenslauf.de zahlreiche Vorlagen. Diese enthalten einen Lebenslauf, ein Anschreiben und ein Deckblatt in einem einheitlichen Design. Wirf doch einfach einen Blick auf unseren Editor und schaue dir unsere Bewerbungen an.
Seit dem Schuljahr 2022/2023 können Lehrkräfte in jedem Bundesland den Beamtenstatus erlangen. Zuvor war es in Berlin nicht möglich, als Lehrer*in verbeamtet zu werden.
Um den Beamtenstatus zu erreichen, musst du jedoch einige persönliche und gesundheitliche Anforderungen erfüllen. Diese werden von den einzelnen Bundesländern festgelegt. So liegt die Altersgrenze für eine Verbeamtung häufig bei 45 Jahren. Du musst außerdem gesundheitlich für den Beamtenstatus geeignet sein sowie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaats vorweisen.
Lehrer*innen, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, sind Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes.
Wirst du nach dem Studium verbeamtet, startest du in der Regel in der Besoldungsgruppe A 12. Das gilt für Lehrkräfte in der Primarstufe oder der Sekundarstufe I. Lehrer*innen der Sekundarstufe II fallen in der Regel in die Besoldungsgruppe A13Z. Wie hoch das Gehalt ausfällt, ist ebenfalls vom Bundesland abhängig, in dem du arbeitest.
Große Unterschiede zwischen dem Beamten- und dem Angestellten-Status gibt es bei den Sozialabgaben. Als verbeamtete Lehrkraft musst du keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Von deinem Gehalt geht also nur die Lohnsteuer ab. Das bedeutet, dass du als verbeamtete Lehrkraft in der Regel ein deutlich höheres Nettogehalt bekommst. Als Beamter oder Beamtin hast du außerdem den Vorteil, dass du im Alter eine Pension erhältst.
Lehrkräfte werden in ganz Deutschland gesucht. Der Bedarf unterscheidet sich je nach Bundesland, Schulform und gewählten Fächern. Auf der Webseite der Kultusminister Konferenz gibt es eine Übersicht des Bedarfs an Lehrkräften bis zum Jahr 2035.
Unterschieden wird hier zwischen den verschiedenen Schulformen:
Da es in Deutschland derzeit also in zahlreichen Schulformen einen Mangel an Lehrkräften gibt, werden auch Quereinsteiger*innen eingestellt. Welche Voraussetzungen du für einen Quereinstieg erfüllen musst, wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt.
Ein Seiteneinstieg als Lehrer*in ist in der Regel nur möglich, wenn Schulen keine ausgebildeten Lehrkräfte für die Besetzung einer Stelle finden können. In diesen Fall können auch Bewerber*innen ohne den Master of Education als Lehrer*in arbeiten.
Wenn du denkst, Lehrer*in ist der passende Beruf für dich, solltest du dich direkt im Bundesland deiner Wahl informieren. Der deutsche Bildungsserver gibt eine Übersicht der einzelnen Möglichkeiten zum Quereinstieg. Die Länder entscheiden auch darüber, ob du als Quereinsteiger*in verbeamtet oder nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt wirst.
Wir stellen dir hier kurz die Regelungen einiger Bundesländer vor, damit du einen ersten Eindruck bekommst.
In Baden-Württemberg ist der Seiteneinstieg für Bewerber*innen für das Lehramt an allgemeinbildenden Gymnasien und beruflichen Schulen möglich. Voraussetzungen sind der Abschluss an einer Hochschule in dem entsprechenden Fach, mindestens ein Jahr Berufserfahrung und ein fortbestehender Bedarf an Lehrkräften. Baden-Württemberg hat eine Liste von Studienabschlüssen erstellt, die für einen Seiteneinstieg ins Lehramt im beruflichen Bereich akzeptiert werden. An Gymnasien ist der Quereinstieg derzeit nur in den Fächern Physik und Informatik möglich.
In Bayern können Bewerber*innen über sogenannte Sondermaßnahmen in das Lehramt einsteigen. Auch hier müssen sie einen Universitätsabschluss vorweisen, um anschließend das Referendariat zu absolvieren und somit die zweite Staatsprüfung ablegen.
Welche Fächer infrage kommen, ist vom Bedarf und der Schulform abhängig.
Für den Vorbereitungsdienst 2023/2024 werden an Gymnasien zum Beispiel Quereinsteiger*innen in den Fächern Deutsch, Französisch, Ethik, Biologie, Mathematik, Informatik, Physik und Kunst akzeptiert.
Auch in Sachsen werden Lehrkräfte gesucht. Quereinsteiger*innen müssen hier ein Hochschulstudium an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule mit einem Master oder ähnlichem Abschluss absolviert haben. Außerdem ist je nach vorhandener Qualifikation eine weitere berufsbegleitende Qualifizierung zu absolvieren. Diese gliedert sich in eine wissenschaftliche Ausbildung, das Studium eines Faches oder Förderschwerpunktes sowie eine schulpraktische Ausbildung oder den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst.
Abhängig von der Vorqualifikation kann die Ausbildung zur Lehrkraft als Quereinsteiger*in zwischen 12 Monaten und 5 Jahren dauern.
Bewerber*innen, die sich für den Seiteneinstieg in Schleswig-Holstein interessieren, müssen ebenfalls einen Master, Magister oder ein universitäres Diplom vorweisen sowie förderliche Berufserfahrung. Anschließend können Sie den 18-monatigen Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung absolvieren.
In Hessen werden derzeit Quereinsteiger*innen für die Grundschule und die Berufsschule gesucht. In beiden Fällen benötigen Bewerber*innen einen Master, Magister oder ein Diplom in dem entsprechenden Fach. Sie müssen außerdem mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in ihrem studierten Fach nachweisen. Darüber hinaus müssen sie eine 3-jährige Weiterbildung absolvieren. Für das Lehramt an Berufsschulen setzt sie sich aus 3 Bereichen zusammen:
Lehrkräfte, die sich für einen Quereinstieg in der Grundschule interessieren, beschäftigen sich in der Weiterbildung mit folgenden Inhalten:
Lehrkräfte in Deutschland haben die Möglichkeit, Schulleiter*in zu werden. Diese kümmern sich nicht um den Unterricht, sondern um die Organisation und Entwicklung der gesamten Schule. Schulleiter*innen haben unter anderem folgende Aufgaben:
Die Weiterbildung für angehende Schulleiter*innen ist ebenfalls Ländersache. Eine Voraussetzung ist, dass sie zuvor Lehrer*in waren. Neben wichtigen Eigenschaften wie Führungskompetenz, Organisationsfähigkeit und Resilienz müssen angehende Schulleiter*innen in manchen Bundesländern weitere Qualifikationen nachweisen: In Nordrhein-Westfalen müssen Bewerber*innen zum Beispiel eine Schulleitungsqualifikation (SQL) absolvieren.
Letzte Aktualisierung am 13.11.2024
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